Einige Hinweise

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Landarrangement
Sie können bei unseren Reisen auch nur

ein Landarrangement buchen. Das heisst, Sie organisieren Hin- und Rückreise selbst – oder gemäss Ihren Wünschen durch uns.
Anschluss individuell
Es ist möglich, im Anschluss an eine unserer Reisen – oder vorher – individuell zu verlängern.
Individuelle Reisen
Für die von uns angebotenen Destinationen können wir Ihnen auch individuelle Programme zusammenstellen.
Kombination
Bei einzelnen Destinationen – aus dem Programm ersichtlich – gibt es eine Kombinationsmöglichkeit, wobei Sie Flugkosten einsparen können. Wir informieren Sie gerne.

Spezial-Reisen für geschlossene Gruppen
Bei frühzeitiger Anmeldung besteht die Möglichkeit, Reisen auf den von uns angebotenen Touren für geschlossene Gruppen durchzuführen (Preis nach Gruppengrösse).
Übernachten am Flughafen Zürich
Bei frühen Abflügen oder späten Ankünften können wir Ihnen eine Hotelunterkunft vermitteln.
Business-Class
Auf Wunsch und soweit noch vorhanden, beschaffen wir Ihnen Plätze in der Business-Class.
Reiseversicherung
Obligatorisch ist bei uns eine Versicherung, die Sie im Fall von Annullation und Extrarückreise-/Assistance versichert. Falls noch keine solche Versicherung vorhanden ist, schliessen Sie diese bei einer Ihrer Versicherungsgesellschaften ab. Teilen uns dies bei der Anmeldung mit.

 

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen         > Download der ARVB


1. Vertragsabschluss

1.1. Zwischen Ihnen und Lisa Pfister/Michael Begert (LM Experience Tours - fortan kurz LM genannt) kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder online- Anmeldung ein Vertrag zustande. Damit werden die nachfolgend aufgeführten Rechte und Pflichten für Sie und LM wirksam.

1.2. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) ein.

1.3. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungen erst ab dem im jeweiligen Reiseprogramm angegebenen Abreiseort gelten. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.

1.4. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn von LM akzeptiert und ohne Vorbehalt schriftlich bestätigt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Preise: Die in den Reiseprogrammen ausgeschriebenen Preise verstehen sich in sFr (CHF) pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer und Flügen in der Economy-Klasse.

2.2. Anzahlung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung fällig:
Fr. 500.- bei Europareisen (incl. Türkei, Nordafrika, Kanaren)
Fr. 1000.- bei Überseereisen (incl. Kaukasus)

2.3. Restzahlung: Der Restbetrag ist fällig:
spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
spätestens 45 Tage vor Reisebeginn bei Überseereisen.

2.4. Kurzfristige Anmeldungen (weniger als 30/45 Tage vor Reisebeginn) In diesem Fall ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

2.5. Individuelle Aufträge: Eine Buchungsgebühr von Fr. 50.- pro Auftrag wird berechnet.

3. Rücktritt

3.1. Allgemeines: Abmeldungen müssen nach telefonischer Information mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Gleichzeitig sind bereits erhaltene Reisedokumente zurückzuschicken.

3.2. Bearbeitungsgebühr: Bei Abmeldung oder Umbuchung verrechnet LM eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, maximal Fr. 200.- pro Auftrag (plus allfällige Versicherungsprämien). Diese Gebühren werden in der Regel nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt.

3.3. Annullierungskosten: Sagen Sie Ihre Reise später als 60/45 Tage vor Reisebeginn ab, oder buchen Sie die Reise um, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten erhoben (in Prozenten des Pauschalpreises, abzüglich Flugpreis, falls separat verrechnet):

Europa (incl. Türkei, Nordafrika, Kanaren)
45-15 Tage vor Reisebeginn 35 %
14- 8 Tage vor Reisebeginn 60 %
7-3 Tage vor Reisebeginn 80 %
2-0 Tage vor Reisebeginn 100 %
Übersee (incl. Kaukasus)
60-31 Tage vor Reisebeginn 35 %
30-15 Tage vor Reisebeginn 70 %
14-8 Tage vor Reisebeginn 80 %
7-0 Tage vor Reisebeginn 100 %

3.4. Zusatzkosten durch Fluggesellschaften

(vor unsern Annullationsterminen): Flugtickets müssen meistsehr früh bestellt werden. Infolge strenger Tarifbestimmungen können dabei Kosten entstehen, welche Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden (siehe 3.3.).

3.5. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Umbuchungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

4. Versicherungen

4.1. Annullierungs - und Extra-Rückreise-Versicherung:
Eine solche Versicherung ist in unserem Pauschalpreis nicht inbegriffen, wird aber von uns verlangt. Vermerken Sie auf dem Anmeldeformular den Namen Ihrer Versicherung oder teilen Sie uns mit, wo Sie eine solche Versicherung abzuschliessen gedenken.

Damit werden zusätzlich zu den Annullierungskosten auch Rücktrittskosten in Härtefällen gedeckt: insbesondere bei verfrühten Rückflügen infolge Krankheit, Unfall, Tod des Reiseteilnehmers oder eines direkten Familienangehörigen bzw. Lebenspartners, auch bei schweren Sachschäden am Eigentum zu Hause (ein Arzt-, bzw. Amtszeugnis ist dabei erforderlich).

4.2. Für allfällige Kosten anlässlich einer Extra-Rückreise haftet der betroffene Teilnehmer, bzw. seine Versicherung.

5. Programm- und Preisänderungen

5.1. Programmänderungen: LM behält sich vor allem in Ihrem Interesse ausdrücklich das Recht vor, Programme oder vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Ausflüge, Fluggesellschaften etc.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In jedem Fall wird LM bemüht sein, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

5.2. Preisänderungen: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der im LM - Reiseprogramm angegebene Preis erhöht werden muss. Etwa wegen
- nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafen- und andere Taxen)
- Wechselkursänderungen
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (Mehrwertsteuer etc)
Die Preiserhöhung kann bis spätestens 30 Tage vor Reise-beginn erfolgen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet LM Ihnen alle geleisteten Zahlungen zurück.

6. Beanstandungen

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht dem Prospekttext oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches Ihnen diese Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens 30 Tage nach Rückreise schriftlich geltend machen.

7. Haftung

LM garantiert eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Flug- und Schiffsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels, lokale Agenturen etc.) sowie eine nach bestem Wissen erfolgte Reisebeschreibung.

7.1. Allgemeines: LM vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es der LM-Reiseleitung, dem örtlichen Vertreter oder dem Leistungsträger nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung von LM bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Für Programmänderungen infolge Flug- oder Bahnverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet LM nicht für Änderungen im Reiseprogramm (z.B.  zusätzlich notwendig werdende Übernachtungen oder Spezialtransporte, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätung von Dritten, für welche LM nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind). Es empfiehlt sich, mögliche Verspätungen bei der Reiseplanung zu berücksichtigen.

7.2. Unfälle und Erkrankungen: LM haftet für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dieser von LM oder einem von LM beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften etc.) schuldhaft verursacht wurde, unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten an LM abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

7.3. Sachschäden: Falls eine Haftung von LM für Sachschäden besteht, beschränkt sich die Schadenersatzpflicht von LM auf die unmittelbaren Schäden und in jedem Fall auf insgesamt höchstens das Zweifache des Reisepreises, sofern Sie anderweitig (z.B. von Ihrer Versicherung) keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten an LM abtreten.

7.4. Ausflüge ausser Programm: Für allfällige Ausflüge, die Sie während einer LM-Reise auf eigene Faust unternehmen, kann LM nicht haftbar gemacht werden.

8. Vorzeitige Rückreise

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann LM den Preis für das Reisearrangement nicht zurückzahlen. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen nach Möglichkeit zurückerstattet. Die LM-Reiseleitung wird Ihnen in dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung, Unfall, schwere Erkrankung, Tod einer nahestehenden Person) bei der Organisation einer vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

9. Abbruch oder Annullation einer Reise durch LM

9.1. Höhere Gewalt und Streiks: LM kann eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen am Zielort), behördlicher Massnahmen oder Streiks absagen oder frühzeitig abbrechen. In diesem Fall ist LM berechtigt, die bereits erfolgten und nachweisbaren Aufwendungen von Ihrer Rückerstattung in Abzug zu bringen. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

9.2. Mindestbeteiligung: Für alle von LM ausgeschriebenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl (siehe Angaben bei den einzelnen Reiseprogrammen). Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer/innen oder liegen besondere Umstände vor, die LM zu einer wesentlichen Änderung der im Prospekt angebotenen Leistungen zwingen, kann LM die Reise bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Datum absagen. In diesem Fall wird LM Ihnen einen Aufpreis für die Durchführung der Reise mit weniger Teilnehmern als die Mindestzahl bekanntgeben oder Ihnen nach Möglichkeit ein Ersatzprogramm offerieren. Verzichten Sie auf die vorgeschlagenen Alternativen, erstattet LM Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. 

10. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie von LM ein Blatt mit ‚Praktischen Informationen‘, in denen im 1.Absatz sämtliche Auskünfte betreffend Reisedokumente aufgeführt sind. Ebenfalls weist LM in diesem Text auf obligatorische und empfohlene Impfungen hin. Dieses Blatt kann bei LM auch  vor einer Buchung verlangt werden. Die Angaben gelten für Bürger der Schweiz. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei LM oder direkt beim betreffenden Konsulat  über die geltenden Bestimmungen. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass- und Visa-Vorschriften sowie Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

11. Einzelzimmer

Für Einzelpersonen besteht auch die Möglichkeit ein ‚halbes‘ Doppelzimmer zu buchen. Sollte jedoch das Zimmer nicht mit zwei Personen besetzt werden können, so behält sich LM eine Umbuchung in ein Einzelzimmer gegen entsprechenden Aufpreis vor. Eine Garantie für Einzelzimmer kann nicht übernommen werden. Zu beachten ist ausserdem Ziffer 2.2. Wenn trotz vorliegender Unterkunftsbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar ist, haben Sie lediglich Anspruch auf die Rückerstattung des bezahlten Zuschlages pro Nacht.

12. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Adresse: Postfach, 8038 Zürich.

www.ombudsman-touristik.ch

13. Gerichtsstand

Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt schweizerisches Recht. Alle Schadenersatzforderungen verjähren ein Jahr nach Ende des gebuchten Reise-Arrangements.

14. Organisation und Durchführung

Lisa Pfister & Michael Begert

LM Experience Tours

Balberstrasse 16

CH-8038 Zürich

 

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